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23 Jahre Nigl und Mader

Weiter Denken heißt hier, erneuerbare Energien einzubeziehen.
Weiter planen, digitale Lösungen zu entwickeln.
Um letztendlich weiterzukommen und Nachhaltigkeit innovativ umzusetzen.

News

01.09.2023

Neues KfW-Förderprogramm "Solarstrom für Elektroautos"

Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnhäusern in Selbstnutzung sollen eine Förderung von bis zu 9.600 Euro (inkl. einer Wallbox) oder 10.200 Euro (inkl. einer bidirektionalen Wallbox) erhalten.
Gefördert wird eine Ladestation in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage und einem Batteriespeicher. Die neue Wallbox-Förderung trägt die Bezeichnung „Solarstrom für Elektroautos“ mit der KfW-Kennung 442.
Voraussetzung für die KfW-Förderung ist ein eigenes Elektroauto – bereits vorhanden oder zumindest verbindlich bestellt. Hierbei muss es sich um ein rein batterieelektrisch betriebenes Elektroauto („BEV“) handeln.

Das wird gefördert:

  • Kauf einer fabrikneuen Wallbox mit mindestens 11 kW Ladeleistung
  • Kauf einer fabrikneuen Photovoltaikanlage (mit mindestens 5 kWp Leistung) oder Erweiterung der bestehenden PV-Anlage um 5kWp
  • Kauf eines fabrikneuen Batteriespeichers (mit mindestens 5 kWh Speicherkapazität)
  • Ein Energiemanagementsystem zur Eigenverbrauchsoptimierung
  • Einbau und Anschluss der Photovoltaikanlage, inklusive Installationsarbeiten

Das wird nicht gefördert:
Einzelne Komponenten können nicht gefördert werden. Unterschreiten die Gesamtkosten der neuen PV-Anlage den Zuschussbetrag, ist eine Förderung ausgeschlossen. Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich. Neubauten vor Einzug, Eigentumswohnungen, ausschließlich vermietete Objekte, Ferien- oder Wochenendhäuser sowie Ferienwohnungen werden nicht gefördert. Eine mehrfache Förderung eines Wohngebäudes mit diesem Zuschuss (KfW 442) ist ausgeschlossen.

08.09.2023

Gebäudeenergiegesetz - Die wichtigsten Fakten

Laut Gesetz für Erneuerbares Heizen wird ab 1. Januar 2024 der Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen verpflichtend. Schrittweise wird damit eine klimafreundliche Wärmeversorgung umgesetzt, die mittel- bis langfristig planbar, kostengünstig und stabil ist. Spätestens bis zum Jahr 2045 wird so die Nutzung von fossilen Energieträgern im Gebäudebereich beendet. Dann müssen alle Heizungen vollständig mit Erneuerbaren Energien betrieben werden.

Was gilt für neue Heizungen?
Ab 2024 muss jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. In Neubaugebieten greift diese Regel direkt ab 1. Januar 2024. Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es längere Übergangsfristen: In Großstädten (mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner) werden klimafreundliche Energien beim Heizungswechsel spätestens nach dem 30. Juni 2026 Pflicht. In kleineren Städten ist der Stichtag der 30. Juni 2028. Gibt es in den Kommunen bereits vorab eine Entscheidung zur Gebietsausweisung für zum Beispiel ein Wärmenetz, die einen kommunalen Wärmeplan berücksichtigt, können frühere Fristen greifen.

Was gilt für funktionierende Öl- und Gasheizungen?
Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden. Dies gilt auch, wenn eine Heizung kaputt geht, aber noch repariert werden kann. Muss eine Erdgas- oder Ölheizung komplett ausgetauscht werden, weil sie nicht mehr repariert werden kann oder über 30 Jahre alt ist (bei einem Konstanttemperatur-Kessel), gibt es pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen. In Härtefällen können Eigentümerinnen und Eigentümer von der Pflicht zum Erneuerbaren Heizen befreit werden.

Bekomme ich eine Förderung?
Den Umstieg auf eine Heizung, die mit 65 Prozent Erneuerbaren Energien betrieben wird, fördert der Bund mit verschiedenen Zuschüssen und zinsvergünstigten Krediten. So soll sichergestellt werden, dass sich insbesondere auch Bürgerinnen und Bürger mit unteren und mittleren Einkommen den Umstieg auf klimafreundliche und zukunftsfähige Heizungen leisten können.

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26.07.2023

Förderung von treibhausgasneutraler Wärmeversorgung für Kommunen

Auf der Grundlage der nationalen Klimaschutzinitiative wird die Förderung für kommunales Personal weiter ausgebaut. Nun erhalten auch fachkundige externe Dienstleister und Dienstleisterinnen Unterstützung, um die Erstellung kommunaler Wärmepläne zu ermöglichen. Diese Pläne sollen eine solide Grundlage für eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung in den Kommunen schaffen und somit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Gefördert wird hier die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen durch fachkundige externe Dienstleister und Dienstleisterinnen. Diese Wärmepläne bilden eine abgestimmte Grundlage für eine treibhausgasneutrale kommunale Wärmeversorgung.

12.06.2023, Landshut

Niederbayerischer Gründerpreis - Kategorie Nachhaltigkeit

In Landshut wurde uns der niederbayerische Gründerpreis in der Kategorie Nachhaltigkeit von der Sparkasse überreicht.

Wir freuen uns sehr über diese Auszeichnung!

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