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24 Jahre Nigl und Mader

Weiter Denken heißt hier, erneuerbare Energien einzubeziehen.
Weiter planen, digitale Lösungen zu entwickeln.
Um letztendlich weiterzukommen und Nachhaltigkeit innovativ umzusetzen.

News

01.10.2024

Förderung: Klimaschutznetzwerk ILE Ilzer Land

Nach zweieinhalb Jahren Wartezeit ist es nun gewiss: Die ILE Ilzer Land darf sich über die Förderzusage für das Klimaschutznetzwerk freuen, das vom Projektträger „Zukunft-Umwelt-Gesellschaft“ (Z-U-G) über eine Förderperiode von drei Jahren bezuschusst wird.

Die Netzwerkphase des Vorhabens KSI: Klimaschutznetzwerk ILE Ilzer Land in den Landkreisen Passau und Freyung-Grafenau mit dem Förderkennzeichen 67K20545 wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zu 70 % gefördert.

Die zwölf beteiligten ILE Ilzer Land Kommunen Eppenschlag, Fürsteneck, Grafenau, Hutthurm, Innernzell, Perlesreut, Ringelai, Röhrnbach, Saldenburg, Schönberg und Thurmansbang erhalten im Bewilligungszeitraum 01.02.2023 - 31.01.2026 die fachliche Unterstützung vom Planungsbüro Nigl + Mader GmbH. So werden die bereitgestellten Fördermittel zur Initiierung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien, der Speicherung und der regionalen Stromvermarktung verwendet.

Neben der Schärfung des Bewusstseins zur Energiewende, soll auch die Chance zum Ausbau der grünen Energien in den Kommunen gesteigert werden.

Durch das Vorantreiben von Projekten, soll für Kommunen, Bürger und Unternehmen im Ilzer Land die Energiewende profitabel gestaltet werden.

Informationen zur Nationalen Klimaschutzinitiative finden Sie unter "Mehr erfahren"

Gruppen-Foto: Celina Ford/PNP

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15.08.2024, Röhrnbach

Transformationspläne für Unternehmen: Die Zukunft ist CO2-frei!

Unternehmen, die zukunftsfähig bleiben wollen, müssen jetzt handeln und in nachhaltige Technologien und Prozesse investieren. Die Reduktion von CO2-Emissionen ist dabei entscheidend: Steigern Sie die Energieeffizienz, nutzen Sie erneuerbare Energien, setzen Sie auf nachhaltige Lieferketten und entwickeln Sie klimaneutrale Produkte. Nur so bleiben Sie wettbewerbsfähig und sichern die Zukunft Ihres Unternehmens. Jetzt ist die Zeit zu handeln – gestalten Sie den Wandel aktiv mit!

Die Regierung unterstützt umfassende Transformationspläne und deren Maßnahmen, um die Dekarbonisierung in Unternehmen voranzutreiben. Wer jetzt investiert, sichert sich nicht nur staatliche Förderung, sondern auch einen klaren Wettbewerbsvorteil. Verpassen Sie nicht die Chance, Ihr Unternehmen zukunftssicher und nachhaltig aufzustellen!

Nutzen Sie die Förderung und sichern Sie Ihre Zukunft:

  • CO2-Reduktion: Nachhaltige Prozesse einführen und Emissionen senken.
  • Innovationsförderung: Von staatlichen Fördermitteln profitieren.
  • Wettbewerbsvorteil: Mit grünen Strategien neue Märkte erschließen.

Als kompetenter Partner unterstützen wir Sie dabei, Ihr Unternehmen klimafreundlich und effizient zu gestalten. Gemeinsam entwickeln wir maßgeschneiderte Lösungen, um Ihre Nachhaltigkeitsziele zu erreichen.
Lassen Sie uns die Chance nutzen und Ihr Unternehmen fit für die Zukunft machen!

Um auf die Übersicht der BAFA zu gelangen, drücken Sie bitte auf "Mehr erfahren".

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25.07.2024, Röhrnbach

Einweihung unseres Bürogebäudes

Am vergangenen Donnerstagnachmittag war es soweit: Das neue Bürogebäude der Nigl + Mader GmbH in Röhrnbach öffnete feierlich seine Türen. Diese Veranstaltung markierte nicht nur einen bedeutenden Meilenstein in der über 20-jährigen Erfolgsgeschichte des Unternehmens, sondern auch einen emotionalen Moment für die Gründer Bernhard Nigl und Thomas Mader, ihre Mitarbeiter und die vielen Gäste, die Teil dieses besonderen Tages waren.
Das neue Gebäude weist eine Fläche von rund 1.800 Quadratmetern auf und wurde als ein modernes, offenes und mitarbeiterfreundliches Arbeitsumfeld konzipiert. Es umfasst innovative Elemente wie OpenSpace Bereiche, Ruhezonen, Kreativ- und Kommunikationszonen und natürlich modernste technologieunterstützte Arbeitsplätze. Diese Vielfalt soll eine ausgegelichene Work-Life-Balance fördern und den Mitarbeitern die besten Bedingungenbieten, um ihr Potenzial zu entfalten. Weitere Infos und Bilder zum Gebäude finden Sie unter der Kategorie Referenzen | Gewerbe- und Industrieanlagen.
Nach den offiziellen Reden und Ehrungen lud das Unternehmen zu einer Entdeckungstour durch das neue Bürogebäude ein. Die Gäaste konnten die modernen Arbeitsbereiche erkunden und die architektonischen Besonderheiten bewundern. Kulinarisch wurden sie mit einem vielfältigen Angebot verwöhnt, dass von einer Sunset Cocktail Bar un einer Wein-Insel im Obergeschoss bis hin zu einer Pasta-Insel und dem Grill Bill Burgerwagen vor der Haustür reichte. Das La Zucca Catering ließ keine Wünsche offen. Live-Musik und ein Karikaturist sorgten für zusätzliche Unterhaltung.

Um auf den vollständigen Zeitungsartikel der MundW vom 31.07.2024 zu gelangen, drücken Sie bitte auf "Mehr erfahren"

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01.09.2023

Neues KfW-Förderprogramm "Solarstrom für Elektroautos"

Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnhäusern in Selbstnutzung sollen eine Förderung von bis zu 9.600 Euro (inkl. einer Wallbox) oder 10.200 Euro (inkl. einer bidirektionalen Wallbox) erhalten.
Gefördert wird eine Ladestation in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage und einem Batteriespeicher. Die neue Wallbox-Förderung trägt die Bezeichnung „Solarstrom für Elektroautos“ mit der KfW-Kennung 442.
Voraussetzung für die KfW-Förderung ist ein eigenes Elektroauto – bereits vorhanden oder zumindest verbindlich bestellt. Hierbei muss es sich um ein rein batterieelektrisch betriebenes Elektroauto („BEV“) handeln.

Das wird gefördert:

  • Kauf einer fabrikneuen Wallbox mit mindestens 11 kW Ladeleistung
  • Kauf einer fabrikneuen Photovoltaikanlage (mit mindestens 5 kWp Leistung) oder Erweiterung der bestehenden PV-Anlage um 5kWp
  • Kauf eines fabrikneuen Batteriespeichers (mit mindestens 5 kWh Speicherkapazität)
  • Ein Energiemanagementsystem zur Eigenverbrauchsoptimierung
  • Einbau und Anschluss der Photovoltaikanlage, inklusive Installationsarbeiten

Das wird nicht gefördert:
Einzelne Komponenten können nicht gefördert werden. Unterschreiten die Gesamtkosten der neuen PV-Anlage den Zuschussbetrag, ist eine Förderung ausgeschlossen. Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich. Neubauten vor Einzug, Eigentumswohnungen, ausschließlich vermietete Objekte, Ferien- oder Wochenendhäuser sowie Ferienwohnungen werden nicht gefördert. Eine mehrfache Förderung eines Wohngebäudes mit diesem Zuschuss (KfW 442) ist ausgeschlossen.